Rechtsprechung
BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Unzulässigkeit der Revision - Prozessbevollmächtigter - Pflichten - Wahrung von Fristen - Vertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.01.1973 - IV ZB 92/72
Fristenwesen - Fristwahrung - Fristversäumung - Vorsorge - Arbeitsunfähigkeit - …
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).Besondere Umstände, die es im vorliegenden Fall rechtfertigten, vom Prozeßbevollmächtigten der Klägerin eine solche Vorsorge nicht verlangen zu können (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 1973 - IV ZB 92/72 - VersR 1973, 317), liegen nicht vor und sind insbesondere auch nicht dargetan worden.
- BGH, 11.01.1961 - IV ZB 405/60
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft und sein Büro allgemein anweist, in Fällen seiner plötzlichen Verhinderung, insbesondere durch Krankheit, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (BGH, Beschluß vom 30. April 1958 - IV ZB 89/58 - NJW 1958, 995; Beschluß vom 11. Januar 1961 - IV ZB 405/60 - VersR 1961, 310; Beschluß vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 15/72 - VersR 1973, 278).
- BGH, 21.12.1972 - VII ZB 15/72
Anwaltspflicht - Organisationspflicht des Anwalts - Fristenwesen - Plötzliche …
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft und sein Büro allgemein anweist, in Fällen seiner plötzlichen Verhinderung, insbesondere durch Krankheit, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (BGH, Beschluß vom 30. April 1958 - IV ZB 89/58 - NJW 1958, 995; Beschluß vom 11. Januar 1961 - IV ZB 405/60 - VersR 1961, 310; Beschluß vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 15/72 - VersR 1973, 278).
- BGH, 30.04.1958 - IV ZB 89/58
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Von einem Prozeßbevollmächtigten iS des SGG § 166 ist regelmäßig zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher Verhinderung trifft und sein Büro allgemein anweist, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (Anschluß an BGH 30.04.1958 IV ZB 89/58 = NJW 1958, 995 BGH 11.01.1961 IV ZB 405/60 = VersR 1961, 310, BGH 21.12.1972 VII ZB 15/72 = VersR 1973, 278, BGH 10.01.1973 IV ZB 92/72 = VersR 1973, 317).Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft und sein Büro allgemein anweist, in Fällen seiner plötzlichen Verhinderung, insbesondere durch Krankheit, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (BGH, Beschluß vom 30. April 1958 - IV ZB 89/58 - NJW 1958, 995; Beschluß vom 11. Januar 1961 - IV ZB 405/60 - VersR 1961, 310; Beschluß vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 15/72 - VersR 1973, 278).
- BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, daß er im Hinblick auf die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlich eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft und sein Büro allgemein anweist, in Fällen seiner plötzlichen Verhinderung, insbesondere durch Krankheit, für eine ausreichende Vertretung zu sorgen (BGH, Beschluß vom 30. April 1958 - IV ZB 89/58 - NJW 1958, 995; Beschluß vom 11. Januar 1961 - IV ZB 405/60 - VersR 1961, 310; Beschluß vom 21. Dezember 1972 - VII ZB 15/72 - VersR 1973, 278). - BSG, 01.03.1956 - 3 RJ 131/54
Auszug aus BSG, 19.05.1976 - 12 RAr 53/76
Einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (SGG § 67) steht der Umstand nicht entgegen, daß die Revision bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (Anschluß an BSG 01.03.1956 3 RJ 131/54 = SozR Nr. 6 zu § 67 SGG).
- BSG, 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R
Prüfung des Eingangs durch Vorlage der automatisierten Eingangsbestätigung
Dies gilt insbesondere, wenn sie ihre Kanzlei - wie hier - alleine betreiben (zB BSG Beschlüsse vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - juris RdNr 7 mwN und vom 19.5.1976 - 12 RAr 53/76 - SozR 1500 § 67 Nr. 5 S 17 = juris RdNr 4 mwN;… Jung in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 3. Aufl 2023, § 67 RdNr 41) . - BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B
Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger …
Sogar bei einem rechtskräftig als verfristet verworfenen Rechtsmittel ist das Gericht prozessual nicht gehindert, Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Rechtsmittelführer rechtzeitig glaubhaft macht, dass er die Frist ohne sein Verschulden versäumt hat (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5;… BFH/NV 2006, 311; BGH FamRZ 2005, 791). - BSG, 21.08.2000 - B 2 U 230/00 B
Eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwaltes als Beweismittel, Zustellfristen …
Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Beschwerde bereits wegen Fristversäumnis (durch Beschluß des Senats vom 28. Juni 2000 - B 2 U 122/00 B -) als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom 26. März 1997 - 2 BU 70/97 -).
- BSG, 29.05.1991 - 4 RA 12/91
Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen ein End- oder Zwischenurteil
Der - erneute - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist abzulehnen, weil ihm das - wie ausgeführt - auf die Gegenvorstellung des Klägers nicht abänderbare Urteil des Senats vom 29. Januar 1991 entgegensteht (…zur Rechtslage bei einem nach Verwerfung der Revision durch Beschluß fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsantrag: BSG SozR Nrn 6 und 31 zu § 67 SGG; BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5; BSG Breithaupt 1979, 78, 79). - BSG, 17.05.2016 - B 13 R 67/16 B
Zulässigkeit einer durch einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten …
Das hindert einen postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten nicht, später noch eine formgerechte Beschwerde einzulegen und hierfür Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (…BSG aaO; s auch BSG Beschluss vom 19.5.1976 - 12 RAr 53/76 - SozR 1500 § 67 Nr. 5 S 17) . - LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
Mehrbedarf für Alleinerziehende; keine Besserstellung gegenüber Eheleuten
Denn jedenfalls nach der bislang noch herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5, 13, 14, 15; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22) wäre einem "armen" Beteiligten gemäß § 67 SGG auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn dieser innerhalb der Klagefrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe formgerecht beantragt hat und die Klageerhebung binnen eines Monats nach Entscheidung über das PKH-Gesuch (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SGG) erfolgt. - LSG Bayern, 22.09.2015 - L 15 SF 232/15
Keine Wiedereinsetzung wegen Rechtsunkenntnis oder nicht näher substantiierter …
Lediglich dann, wenn außergewöhnliche Belastungen plötzlich und unvorhersehbar eingetreten, ist eine Berücksichtigung im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags möglich (vgl. BSG, Beschluss vom 19.05.1976, Az.: 12 RAr 53/76; BGH, Beschlüsse vom 15.02.1967, Az.: VIII ZB 3/67, und vom 23.11.1995, Az.: V ZB 20/95; BVerwG, Beschluss vom 11.03.2015, Az.: 9 B 5/15). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - L 17 U 261/97
Haftungsausfüllende Kausalität - Meniskusriss
Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Beschwerde bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom. - BSG, 29.03.2000 - B 2 U 83/00 B
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch Verschulden des …
Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Beschwerde bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR 1500 § 67 Nr. 5 sowie Beschluß des Senats vom 26. März 1997 - 2 BU 70/97 -). - BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Einer Wiedereinsetzung steht allerdings nicht schon entgegen, daß die Revision bereits wegen Fristversäumnis als unzulässig verworfen worden ist (BSG SozR Nr. 1 zu § 67 SGG, SozR 1500 § 67 Nr. 5). - BSG, 29.04.1997 - 2 BU 94/97
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden einer …
- BSG, 15.01.1993 - 6 BKa 35/91
Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Einhaltung der Begründungsfrist - …
- BSG, 26.05.1993 - 1 RK 9/93
Nichteinhalten der Revisionseinlegungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BSG, 29.06.2009 - B 5 R 56/08 R
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2005 - L 8 AS 119/05